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AGBs der H&M EDV-Service (pdf-Datei 22 Kbyte)
(Infos über Adobe pdf-Format)
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der H&M EDV-Service e.K.
Inhaber: Thomas Montjean
Stand: 01. Juli 2002
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1. Geltung der Bedingungen
1.1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen Ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
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2. Angebot
2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
2.2. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass daraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können. |
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3. Preise
Alle Preise verstehen sich ab Lager Düren zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. |
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4. Lieferzeit
4.1. Es gilt die im Angebot bzw. Auftragsbestätigung genannte Lieferzeit.
4.2. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Lieferung unser Haus Langerwehe verlassen hat, bzw. die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
4.3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.4. Im Falle des Lieferverzuges kann der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche gegen H&M EDV-Service werden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
4.5. Nimmt der Kunde die Lieferung nicht fristgerecht ab, so wird der Kaufpreis mit dem Anbieten der Lieferung fällig.
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5. Gewährleistung
5.1. Gewährleistungsumfang des H&M EDV-Service für Hardware.
5.1.1. Die Gewährleistung dauert, soweit schriftlich nicht anders vereinbart, 24 Monate nach Übergabe der Hardware an den Kunden.
5.1.2. Die Gewährleistung erlischt bei unsachgemäßer Behandlung, sowie bei nicht von uns durchgeführten Eingriffen und Änderungen.
5.1.3. Während der Gewährleistung sind wir berechtigt, Fehler zu beseitigen, die zum Zeitpunkt der Übergabe der Hardware an den Kunden vorhanden waren. Die Beseitigung kann nach unserer Wahl auch durch Austausch von Hardware oder Teilen erfolgen. Die hierzu verwendeten Teile sind neu oder neuwertig. Ausgetauschte Hardware oder Teile gehen in unser Eigentum über.
5.1.4. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern und den Mehraufwand, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler, nicht von uns durchgeführten Änderung und Anbauten und nicht von uns genehmigten Dienstleistungen an der Hardware entstehen.
5.2. Gewährleistungsumfang des H&M EDV-Service für Softwarepakete.
5.2.1. Sofern wir nicht schriftlich genaue Zusicherung über die Geeignetheit für die Zwecke des Kunden und die Leistung der gelieferten Software (Computerprogramme) gegeben haben, ist der Kunde allein verantwortlich für die Auswahl, Anwendbarkeit und Installation der Software und die aus der Benutzung erzielten Ergebnisse
5.2.2. Wir machen darauf aufmerksam, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist Datenverarbeitungsprogramme, insbesondere wenn sie mit anderen Programmen verbunden werden, so zu entwickeln, daß sie fehlerfrei arbeiten. Gegenstand des Vertrages ist jedoch ein Programm, das im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist.
5.2.3. Für die Fehlerfreiheit der Programme kann aus den im Punkt 5.2.2. genannten Gründe keine Gewährleistung oder Haftung übernommen werden. Insbesondere übernehmen wir keine Haftung dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen oder in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Auch die Verantwortung für die Auswahl, die Installation und die Nutzung, sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse trägt der Kunde. Ist das Programm nicht brauchbar im Sinne von Punkt 5.2.2. so hat der Kunde das Recht, zur Rückgängigkeitsmachung des Vertrages. Das gleiche Recht haben wir, wenn die Herstellung eines im Sinne von Punkt 5.2.2. brauchbaren Programmes mit angemessenem Aufwand nicht möglich ist. Der Programmträger ist an uns zurückzugeben.
5.2.4. Wir gewährleisten, dass der Programmträger bei der Übergabe keine Material- und Herstellungsfehler hat.
5.2.5. Sollte ein Programmträger fehlerhaft sein, wird er von uns während der Gewährleistungsfrist ersetzt. Die Frist beginnt mit der Übergabe des Programmträgers an den Kunden von uns.
Der Kunde hat den fehlerhaften Programmträger unfrei, aber auf seine Gefahr an uns zu senden.
5.2.6. Wird ein Fehler im Sinne des Punktes 5.2.5. nicht in angemessener Zeit durch Ersatzlieferung beseitigt, kann der Kunde nach seiner Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages für das Softwarepaket verlangen.
5.2.7. Die Gewährleistung erlischt bei unsachgemäßer Behandlung, sowie nicht von uns durchgeführten Eingriffen und Änderungen.
5.3.1. Sollten vom Hersteller andere Gewährleistungsbestimmungen Anwendung finden, so gelten diese. Dem Kunden wird ein entsprechender Gewährleistungsbeleg ausgehändigt.
5.3.2. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung des Kaufpreises.
5.4. Transportschäden
Die Lieferung ist sofort bei Empfang auf Transportschäden zu untersuchen. Schäden sind, wenn möglich, vom Frachtführer zu bestätigen.
5.5. Alle auftretenden Mängel sind uns unverzüglich vom Kunden mitzuteilen.
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6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung der Produkte bleiben diese unser Eigentum. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, können wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte die Produkte zur Sicherung unserer Rechte zurücknehmen, wenn wir dem Kunden diese Maßnahme angekündigt und ihm eine angemessene Frist gesetzt haben. Nach erfolgter Rücknahme erklären wir dem Kunden ob wir Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die gelieferten Produkte dürfen weder verpfändet, noch sicherungsübereignet oder veräußert werden. Etwaige daraus entstehende Ansprüche gelten als an uns abgetreten.
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7. Zahlung
7.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen mit Erhalt der Ware bar oder mit Verrechnungsscheck zahlbar. Wir behalten es uns vor, bestimmte Kunden gegen Rechnung, zahlbar 14 Tage ab Lieferdatum ohne jeden Abzug zu beliefern.
7.2. Wir sind berechtigt trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
7.3. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
7.4. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
7.5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
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8. Nutzung von Softwarepaketen
8.1. Mit Erfüllung dieses Vertrages ist der Kunde berechtigt, die auf dem gelieferten Datenträger aufgezeichneten Programme (Folge von Befehlen für Datenverarbeitungssysteme) auf seinem Datenverarbeitungssystem (Computer) ohne zeitliche Begrenzung zu benutzen.
8.2. Dieses Nutzungsrecht ist sachlich wie folgt begrenzt:
8.2.1. Der Kunde darf die Software nur auf dem Datenverarbeitungssystem benutzen, auf dem diese erstmals eingesetzt wird (Erstsystem).
8.2.2. Kopien (Ganz- oder Teilkopien) dürfen nur zur Sicherung oder Archivierung angefertigt werden. Evtl. angebrachte Schutzrechtsvermerke müssen mitkopiert werden. Auch diese Kopien dürfen nur auf dem "Erstsystem" genutzt werden. Soweit bestimmte Programme Vorkehrungen enthalten, die ein Kopieren unmöglich machen, sind diese besonders gekennzeichnet.
8.2.3. Wenn das "Erstsystem" ausfällt, darf die Software vorübergehend bis zur Wiederherstellung des Erstsystems, auf einem Ersatzsystem eingesetzt werden. Soweit die Software Vorkehrungen enthält, die eine solche Übertragung von einem System auf ein anderes unmöglich macht, ist diese gekennzeichnet.
8.2.4. Es dürfen keine Kopien der Software für Zweit- oder Mehrsysteme angefertigt werden.
8.2.5. Originalsoftware oder Kopien dürfen an Dritte weder weitergegeben, veräußert oder sonst zugänglich oder benutzbar gemacht werden. Dritte in diesem Sinne sind auch Tochtergesellschaften.
8.3. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen erlöschen alle zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt von uns erworbene Softwarenutzungsrechte. Die gesamte Originalsoftware ist mit allen Kopien unverzüglich an uns kostenfrei zurückzugeben bzw. zu vernichten. Eine Entschädigung für die zurückgegebene Software erfolgt nicht. Die vollständige Rückgabe und Vernichtung ist vor einem Notar eidesstattlich zu versichern.
8.4. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen hat uns der Kunde den entstandenen Schaden zu ersetzen. Wir sind berechtigt, an Stelle eines nachzuweisenden Schadens eine Vertragsstrafe in Höhe des zehnfachen Kaufpreises, mindestens jedoch EUR 20.000,-- zu fordern. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich geringer ist, als der im vorherigen Satz bestimmte Betrag.
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9. Erfüllungsort für Lieferung und Leistung ist Düren.
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10. Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Düren. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen. |
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11. Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren innerhalb der gesetzl. Verjährungsfristen.
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12. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch bevollmächtige Vertreter des Kunden und des H&M EDV-Service.
Unsere Verpflichtungen aus diesem Vertrag werden nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfüllt. |
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13. Haftung
Sämtliche Haftungsansprüche gegen uns sind auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung beschränkt. Hierzu zählen auch Schadenersatzansprüche für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenem Gewinn und nicht eingetretene Einsparungen.
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass durch die Benutzung der gelieferten Geräte und Software Daten weder gelöscht oder anderweitig verloren gehen und dass alle Daten auf Datenträgern so gesichert sind, dass evtl. verlorengegangene Daten wiedergewonnen werden können. |
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14. Unwirksamkeit von Teilen dieser Geschäftsbedingungen oder Vertragsvereinbarungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile.
Im Zweifelsfalle haben die entsprechenden Gesetzesvorschriften bzw. das von den Parteien Gewollte Gültigkeit. |
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© 2010 H&M EDV-Service, Am Langen Graben 27, 52353 Düren, Tel.: (02421) 9127-0, Fax: 9127-20
team@hm-edv.de
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